Ablauf der Gründung eines Startups

Wenn die Geschäftsidee konkret geworden ist und die vorgängigen Punkte (Businessplan, Finanzplan, Rechtsform, Finanzierung etc.) geklärt sind, steht der Schritt der Unternehmensgründung an. Die individuellen Anforderungen des Gründers machen jede Gründung zum Unikat. So haben beispielsweise die Wahl der Rechtsform, der Statuteninhalt, Geschäftsverträge oder die Form der Aktienkapitalliberierung einen Einfluss auf die effektive Dauer des Gründungsprozesses.


Die Gründung einer Kapitalgesellschaft (AG / GmbH) dauert in der Regel zwei bis drei Tage. Bis die Gesellschaft aber im Handelsregister eingetragen ist, dauert es nochmals zwei bis drei Wochen. Bei der Personengesellschaft (Einzelunternehmen / Kollektivgesellschaft) gibt es keine Wartezeiten. Es empfiehlt sich jedoch, die Bestätigung der Sozialversicherungsanstalt abzuwarten (max. zwei Wochen).


Nachfolgend werden die einzelnen Schritte der Unternehmensgründung für die Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften dargelegt.


Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen entsteht durch die Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit. Die selbständig erwerbende Person muss sich zudem bei der Ausgleichskasse anmelden, welche beurteilt, ob die geplante Tätigkeit die Voraussetzungen für eine selbständige Erwerbstätigkeit erfüllt. Folgende Kriterien werden von der Ausgleichskasse (SVA) überprüft:


  • Selbständigerwerbende treten mit eigenem Namen im Firmennamen auf
  • Sichtbare Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr
  • Sie verfügen über eine eigene Infrastruktur
  • Sie tragen ihr eigenes wirtschaftliches Risiko (Einsatz von Arbeit und Kapital, Inkassorisiko)
  • Sie sind nicht weisungsgebunden, sondern frei in Organisation und Auftragsannahme
  • Sie müssen für mehrere Auftraggeber tätig sein


Vor Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit ist zwingend der Entscheid der Ausgleichskasse abzuwarten, da es sonst zu grösseren Kosten für die Auftraggeber kommen könnte. Ist der Gründer eines Startups beispielsweise nur für einen Auftraggeber tätig, wird die Ausgleichskasse die Tätigkeit als Arbeitsverhältnis (nicht als unabhängige Auftragssituation) qualifizieren, womit der Auftraggeber (folglich Arbeitgeber) alle Sozialversicherungen abrechnen muss. Der Eintrag ins Handelsregister ist bei einem nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 zwingend vorgeschrieben. Die restlichen Einzelunternehmen können sich freiwillig beim Handelsregister anmelden.


Formelle Erfordernisse für die Anmeldung beim Handelsregister

Die Anmeldung der einzutragenden Tatsachen (Name, Zweck, Sitz, Geschäftsadresse) muss vom Inhaber persönlich beim Handelsregisteramt unterzeichnet oder schriftlich mit beglaubigter Unterschrift eingereicht werden.


Mindestunterlagen für Gründungsvorbereitung des Startups

  • Name des Einzelunternehmens (Familienname muss zwingend enthalten sein)
  • Zweck der Gesellschaft
  • Geschäftsadresse
  • Heimatort, Geburtsdatum, Wohnadresse
  • Weitere zeichnungsberechtigte Personen
  • Kopie der Identitätskarte
  • Informationen zu allfälligen Betriebsübernahmen
  • Allfällige Domizilhalteerklärung (bei c/o-Adresse) 


Kollektivgesellschaft

Eine Kollektivgesellschaft existiert ab dem Eintrag ins Handelsregister. Zudem wird empfohlen, einen Gesellschaftsvertrag für Startups aufzusetzen, welcher die jeweiligen Geschäftsanteile, Erfolgsbeteiligungen etc. regelt.


Formelle Erfordernisse für die Anmeldung beim Handelsregister
Die Anmeldung der einzutragenden Tatsachen (Name, Zweck, Sitz, Geschäftsadresse, Gesellschafter, Zeichnungsrechte) muss von allen Gesellschaftern persönlich beim Handelsregisteramt unterzeichnet werden. Alternativ können sie schriftlich mit beglaubigten Unterschriften eingereicht werden. Bezüglich der Anmeldung bei der SVA verweisen wir auf das Einzelunternehmen.

Mindestunterlagen für Gründungsvorbereitung des Startups

  • Name der Kollektivgesellschaft (Familienname von mindestens einem Gesellschafter muss im Gesellschaftsnamen beinhaltet sein; sind nicht alle Namen beinhaltet, so muss der Zusatz «& Co» oder «& Partner» angefügt werden)
  • Zweck der Gesellschaft
  • Geschäftsadresse
  • Heimatort, Geburtsdatum, Wohnadresse, Zeichnungsrechte der Gesellschafter
  • Weitere zeichnungsberechtigte Personen
  • Kopie der Identitätskarten
  • Informationen zu allfälligen Betriebsübernahmen
  • Allfällige Domizilhalteerklärung


AG / GmbH

Die AG und die GmbH entstehen ebenfalls mit dem Eintrag im Handelsregister. Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es für den Gründer des Startups jedoch einiges zu tun.

Da es bei der Aktiengesellschaft Kapitalvorschriften gibt, muss das Gesellschaftskapital vor der Gründung bei einer Bank hinterlegt werden. Die Bank muss ein dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstelltes Institut sein. Nach Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos und Einzahlung des Kapitals sollte die Bescheinigung innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen verfügbar sein.

Zwischenzeitlich werden die folgenden notwendigen Dokumente vorbereitet:


Anmeldung Handelsregister

  • Name und Zweck der Gesellschaft
  • Geschäftsadresse
  • Name, Vorname, Heimatort, Geburtsdatum, Wohnadresse der Gründer
  • Name, Vorname, Heimatort, Geburtsdatum, Wohnadresse, Zeichnungsrechte der Verwaltungsräte
  • Weitere zeichnungsberechtigte Personen
  • Kopien der Identitätskarten
  • Wird eine Revisionsstelle gewünscht oder wird darauf verzichtet (weniger als zehn Mitarbeiter im Betrieb)
  • Name der Bank, auf welcher das Gesellschaftskapital einbezahlt wird
  • Informationen zu allfälligen Betriebsübernahmen
  • Allfällige Absicht der Sacheinlage/-übernahme


Sonstige Dokumente

  • Öffentliche Urkunde über die Gründung
  • Beglaubigte Statuten
  • Stampa-Erklärung


Fallweise gilt es zusätzlich vorzubereiten:


  • Wahlannahmeerklärung des Verwaltungsrats
  • Wahlannahmeerklärung der gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsstelle
  • Verzichtserklärung betreffend Revision
  • Protokoll des Verwaltungsrats (Konstituierung, Zeichnungsberechtigung)
  • Sacheinlagevertrag mit Übernahmebilanz bzw. Inventarliste (Sacheinlage eines Vermögenswerts)
  • Sachübernahmevertrag mit Übernahmebilanz bzw. Inventarliste (Bargeldliberierung mit einem bereits abgeschlossenen Vertrag zur Übernahme wesentlicher Vermögenswerte)
  • Gründungsbericht
  • Prüfungsbestätigung durch den zugelassenen Revisor
  • Erklärung bzgl. Rechtsdomizil
  • Domizilannahmeerklärung
  • Lex-Friedrich-Erklärung (falls Zweck: Erwerb von Grundstücken)
  • Lex-Friedrich-Bewilligung (falls Zweck: Erwerb von Grundstücken)
  • Unterschriftenbogen
  • Bewilligung FINMA (falls Zweck: Bankentätigkeit)
  • Übersetzungen


Nachdem alle Unterlagen vollständig vorbereitet wurden, wird ein Termin mit einem Notar/Amtsnotariat vereinbart, bei welchem die öffentliche Beurkundung stattfindet und gleichzeitig die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen beglaubigt werden. Danach werden die Dokumente durch das Handelsregisteramt geprüft und die Gesellschaft sollte innerhalb von zwei Wochen eingetragen werden. Daraufhin wird die Gründung des Startups im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Die Gesellschaft ist nun aktiv und die publizierten Daten können unter zefix.ch öffentlich eingesehen werden. Das einbezahlte Kapital wird nach der Publikation auf ein Geschäftskonto übertragen und steht der Gesellschaft zur Verfügung.