05.01.2023

Die neuen Pflichten des Verwaltungsrats – bei finanzieller Notlage der Gesellschaft

Das neue Aktienrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. In diesem Teil 4 unserer Beitragsserie zum neuen Aktienrecht werden die Pflichten des Verwaltungsrats bei einer finanziellen Notlage der Gesellschaft thematisiert. Diese betreffen insbesondere die Pflichten zur Überwachung der Zahlungsfähigkeit sowie die Massnahmen bei Kapitalverlust und Überschuldung.

Genauere Informationen können Sie unserem Artikel entnehmen:

> Fachartikel auf obt.ch


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