12.10.2020

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren – attraktiv trotz Gesetzesrevision

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren gegen die Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde 2008 eingeführt. Bereits damals galt, dass damit die AHV/ALV/EO-Beiträge abgerechnet und die steuerlichen Verpflichtungen mit dem Abzug von 5% Quellensteuern abgegolten sind. Aufgrund von einigen wenigen Missbräuchen wurde das Bundesgesetz per Anfang 2018 teilrevidiert. Der Artikel zeigt auf, was das bedeutet.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Genauere Informationen können Sie unserem Artikel entnehmen:

> Fachartikel auf obt.ch


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