Das vereinfachte Abrechnungsverfahren gegen die Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde 2008 eingeführt. Bereits damals galt, dass damit die AHV/ALV/EO-Beiträge abgerechnet und die steuerlichen Verpflichtungen mit dem Abzug von 5% Quellensteuern abgegolten sind. Aufgrund von einigen wenigen Missbräuchen wurde das Bundesgesetz per Anfang 2018 teilrevidiert. Der Artikel zeigt auf, was das bedeutet.