04.06.2020

Revision des Bundesgesetzes – höhere Hürden für den Bezug von Ergänzungsleistungen

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) wurde vom Parlament im vergangenen Frühling verabschiedet. Sie zielt auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte ab. Da kein Referendum ergriffen worden ist, wird die Reform voraussichtlich per Anfang 2021 in Kraft gesetzt.
Revision des Bundesgesetzes – höhere Hürden für den Bezug von Ergänzungsleistungen

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> Fachartikel auf obt.ch


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