Mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens wurden die Grundlagen für die Quellenbesteuerung auf dem Erwerbseinkommen neu geregelt. Diese Bestimmungen treten, zusammen mit mehreren darauf basierenden Verordnungsänderungen, auf den 1. Januar 2021 in Kraft. Detaillierte Informationen sind im Kreisschreiben Nr. 45, welches am 12. Juni 2019 publiziert wurde, zu finden.