Seit der Einführung des neuen Lohnausweises 2007 verzichteten die Steuerbehörden darauf, einen Luxusanteil auf Fahrzeugen auszuscheiden. Aufgrund eines umstrittenen Entscheids des Zürcher Verwaltungsgerichts im vergangenen Februar hat sich dies geändert. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig und betrifft neben der Kantonssteuer auch die direkte Bundessteuer.