15.09.2021

Neue Betreuungsurlaube im Arbeitsrecht – eine Übersicht

Ab dem 1. Januar 2021 haben Mitarbeiter Anspruch auf Vaterschaftsurlaub und Mitarbeitende auf bezahlte Kurzurlaube zur Betreuung kranker oder verunfallter Familienmitglieder oder Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner. Zudem haben erwerbstätige Eltern ab dem 1. Juli 2021 gemeinsam Anspruch auf einen 14-wöchigen Urlaub für die Betreuung eines schwer kranken oder verunfallten Kindes. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was es dabei zu berücksichtigen gibt.

Genauere Informationen können Sie unserem Artikel entnehmen:

> Fachartikel auf obt.ch



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