20.05.2020

Negativzinsen – als Verwaltungskosten steuerlich abzugsfähig

Was vor einigen Jahren noch undenkbar schien, ist heute Realität: Bankguthaben werden kaum mehr verzinst und auf Sparkonten sowie auf Kontokorrenten müssen teilweise Negativzinsen bezahlt werden. Steuerrechtlich stellt sich die Frage, ob Negativzinsen vom Einkommen abziehbar sind. Das Schweizer Steuerrecht hat keine direkte Antwort darauf, da der Begriff «Negativzinsen» im Steuerrecht nicht existiert.
Negativzinsen – als Verwaltungskosten steuerlich abzugsfähig

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