Das Gleichstellungsgesetz wird mit Wirkung auf 1. Juli 2020 angepasst. Neu wird der Artikel 13 GlG ergänzt, wodurch Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden (Lernende zählen dabei nicht zum Bestand) obligatorisch eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen.