14.02.2022

Änderungen im Erbrecht – revidiertes Erbrecht tritt per 1. Januar 2023 in Kraft

Der Bundesrat hat entschieden, dass der erste Teil des revidierten Erbrechts auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Weitere Revisionen sind geplant, insbesondere betreffend Unternehmensnachfolge. Für sämtliche bereits erstellten sowie zukünftigen letztwilligen Verfügungen und Erbverträge gilt das im Zeitpunkt des Todes des Erblassers* geltende Recht. Auf die wichtigsten Änderungen der Erbrechtsrevision per 1. Januar 2023 wird nachfolgend kurz eingegangen.

Genauere Informationen können Sie unserem Artikel entnehmen:

> Fachartikel auf obt.ch


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