10.09.2020

Änderung des Gleichstellungsgesetzes – wer betroffen und was zu tun ist

Unternehmen mit hundert oder mehr Angestellten sind ab 1. Juli 2020 dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Diese muss von einer unabhängigen Stelle überprüft und rechtskonform nach einer wissenschaftlichen Methode durchgeführt werden. Der nachfolgende Artikel zeigt auf, welche Punkte es sonst noch zu beachten gibt.
Änderung des Gleichstellungsgesetzes – wer betroffen und was zu tun ist

Genauere Informationen können Sie unserem Artikel entnehmen:

> Fachartikel auf obt.ch


Bei Fragen steht Ihnen das Team von Startup-Me.ch gerne zur Verfügung.