Unternehmen mit hundert oder mehr Angestellten sind ab 1. Juli 2020 dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Diese muss von einer unabhängigen Stelle überprüft und rechtskonform nach einer wissenschaftlichen Methode durchgeführt werden. Der nachfolgende Artikel zeigt auf, welche Punkte es sonst noch zu beachten gibt.