Die Revision von Art. 23 des Verrechnungssteuergesetzes ist Ende Januar rückwirkend auf 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Dies sind gute Neuigkeiten für die Steuerpflichtigen, stellen sie doch eine Abkehr vom Formalismus dar. Neu kann die Rückerstattung der Verrechnungssteuer trotz unterlassener Deklaration geltend gemacht werden.