Die Prüfung von öffentlichen Unternehmen hat mit der Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells für Kantone und Gemeinden sowie mit dem Prüfungshinweis 60 eine höhere Bedeutung erhalten. Die finanzielle Berichterstattung wird um zusätzliche Prüfgebiete wie Anlagebuchhaltung, Aufwertung des Verwaltungsvermögens oder Geldflussrechnung erweitert. Dieser Artikel beleuchtet die Besonderheiten des Prüfungshinweises 60.