04.04.2019

Bezugsteuer – eine Unbekannte im Mehrwertsteuergesetz

Wer regelmässig Dienstleistungen aus dem Ausland bezieht, ist unter Umständen mehrwertsteuerpflichtig – unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. Wer Waren aus dem Ausland bezieht, bezahlt an der Grenze die Schweizer MWST. Beim Bezug einer Dienstleistung wird zwar nichts Physisches über den Zoll geführt, dennoch ist auch hier die MWST geschuldet. Die Bezugsteuer kann als «Einfuhrsteuer» für Dienstleistungen betrachtet werden.
Bezugsteuer – eine Unbekannte im Mehrwertsteuergesetz

Genauere Informationen können Sie unserem Artikel entnehmen:

> Fachartikel auf obt.ch


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