Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) regelt die Beiträge zur Finanzierung des Schweizer Radio- und Fernsehprogramms. Ab 1. Januar 2019 wird die geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe ersetzt. Abgabepflichtig sind Privathaushalte und mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 500'000. Nicht jeder Privathaushalt und jedes Unternehmen sind jedoch davon betroffen. Der Artikel zeigt die Voraussetzungen für die Abgabepflicht.