Wenn ein Umbau plötzlich zum Alptraum wird
Aufgrund der Expansionspläne für Ihr Unternehmen haben Sie sich entschieden, die bestehende Produktionshalle zu vergrössern. Ihr Bauprojekt sieht vor, die Produktionsfläche für die Anschaffung zusätzlicher CNC-Maschinen mittels eines Anbaus zu erweitern. Dabei wird eine tragende Aussenmauer abgebrochen und durch zwei Stützpfeiler ersetzt. Während der Bauphase soll jedoch der Betrieb in gewohntem Umfang weiterlaufen. Aus diesem Grund werden die vorhanden CNC-Maschinen innerhalb der Produktionshalle lediglich verschoben und mittels einer provisorischen Holzwand vor Baustaub geschützt. Das Bauvorhaben ist soweit planungsmässig fortgeschritten und Sie sind zuversichtlich, dass Sie die bereits bestellten CNC-Maschinen termingerecht montieren können, um anschliessend dem steigenden Auftragsvolumen gerecht zu werden.
Über ein Wochenende stürzt jedoch ein Teil der Decke, welche durch die beiden tragenden Betonpfeiler gestützt wird, zusammen, durchbricht die provisorische Holzwand und beschädigt zwei Ihrer insgesamt sechs CNC-Maschinen. Sie bemerken das Schadenausmass erst am Montagmorgen, als Sie und Ihre Mitarbeitenden zur Arbeit erscheinen. Es stellt sich heraus, dass die Armierung in den beiden Betonstützen zu schwach berechnet wurde und sie deshalb unter dem Gewicht der Decke zusammenbrachen. Der Schadenexperte schätzt den Schaden am Bauwerk auf insgesamt CHF 100'000.-. Hinzu kommt der Schaden am bestehenden Gebäude im Umfang von CHF 150'000.- sowie an den CNC-Maschinen im Wert von CHF 250'000.-. Alles zusammen ergibt sich somit ein Sachschaden von über CHF 500'000.-. Zusätzlich entsteht Ihrem Betrieb ein Vermögensschaden aufgrund eines teilweisen Betriebsunterbruchs sowie aufgrund der bevorstehenden Verzögerung des Bauvorhabens.
Der Sachschaden am Bauwerk selber, das heisst an den beiden tragenden Betonstützen, sowie an der Decke, den Wänden und am Boden des Neubaus sind durch die Bauwesenversicherung gedeckt. Der Schaden an den bestehenden Gebäudeteilen und an den CNC-Maschinen können über die Zusatzversicherung «Bestehende Bauten und Fahrhabe» der Vaudoise abgedeckt werden. Bei Um- und Anbauten sowie bei Renovationen ist es wichtig, diese Zusatzversicherung im Rahmen der Bauwesenversicherung einzuschliessen, da ansonsten lediglich die eigentliche Bauleistung, welche im Umfang der Bausumme enthalten ist, versichert wird.
Der Vermögensschaden aus dem Betriebsunterbruch könnte über eine zusätzliche Bauwesen-Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden.
Klar stellt sich bei diesem Schadenbeispiel auch die Frage nach den Haftpflichtigen. Bei einem solchen Bauvorhaben sollte man sich jedoch nicht voll und ganz auf eine Haftpflichtversicherung von Architekten/Ingenieuren und Bauhandwerkern verlassen. In der Schweiz gibt es für die Berufe des Baugewerbes kein gesetzliches Obligatorium, eine solche Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Zudem entschädigt die Haftpflichtversicherung im Schadenfall lediglich den Zeitwert und nicht den Neuwert der beschädigten Sache.
Die Vaudoise bietet im Bereich der Bauversicherungen ebenfalls massgeschneiderte Versicherungslösungen an. Bei Fragen stehen Ihnen das Team von Startup-Me.ch und die Berater der Vaudoise gerne zur Verfügung.