12.04.2018

Verrechnungssteuer – endlich Klarheit bei der Rückforderung von Verzugszinsen

Seit Mitte Februar hat das Hin und Her im Zusammenhang mit den Verzugszinsen beim Meldeverfahren der Verrechnungssteuer ein Ende. Unternehmen, die bereits bezahlte Verzugszinsen zurückerstattet haben möchten, tun gut daran, möglichst rasch mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Kontakt zu treten.
Verrechnungssteuer – endlich Klarheit bei der Rückforderung von Verzugszinsen

Genauere Informationen können Sie unserem Artikel entnehmen:

> Fachartikel auf obt.ch


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