Sozialversicherungsanstalten nehmen Dividendenzahlungen an die mitarbeitenden Gesellschafter bei Lohnkontrollen genauer unter die Lupe. Das Verhältnis zwischen Lohn und Dividende muss im Lot sein. Sind die Dividenden an Angestellte zu hoch, schreitet die Ausgleichskasse ein. Denn auf Lohnentschädigungen fallen Sozialversicherungsbeiträge an, nicht so auf Dividenden.