Der Jahresabschluss muss grundsätzlich nach handelsrechtlichen Vorgaben erstellt werden. Ergänzend bestehen im Steuerrecht Möglichkeiten für die Gestaltung des steuerlichen Jahresabschlusses wie z.B. die Bildung von stillen Reserven oder steuerplanerische Massnahmen. Voraussetzung dafür sind vollständige Abschlussdaten.