Ferienzeit – wie gut bin ich bei Unfällen im Ausland versichert?
Es gibt viele Möglichkeiten, wie man seine Ferien planen kann:
- Auf das Beste hoffen, das Schlimmste kommt von selbst.
- Auf das Beste hoffen, auf das Schlimmste gefasst sein und es nehmen, wie es kommt.
- Auf das Beste hoffen und auf das Schlimmste vorbereitet sein.
Wer während seiner Ferien im Ausland verunfallt und einen Arzt konsultieren muss, sollte punkto Versicherung einiges beachten. Es sind immer die gleichen Fragen, welche sich ein Unternehmer eines Startup-Unternehmens stellen wird.
Wo bin ich gegen Unfälle versichert?
Die Unternehmer von Personengesellschaften haben die Möglichkeit, frei zu entscheiden, ob eine freiwillige UVG-Versicherung abgeschlossen oder aus Kosten- und Spargründen die Entscheidung für eine Unfalldeckung bei der Krankenkasse gefällt wird.
Wie viel zahlt die Krankenkasse?
Die obligatorische Krankenkasse zahlt maximum das Doppelte der Kosten, die in der Schweiz für die gleiche Behandlung anfallen würden. Kostenbeteiligungen, die bei medizinischen Behandlungen in einem EU- oder EFTA-Land anfallen, müssen die Krankenversicherer gemäss Bundesgerichtsurteil vom 14. Oktober 2015 nicht mehr übernehmen. Das bedeutet für die Schweizer Versicherten: Je nach EU- bzw. EFTA-Land kann die Kostenbeteiligung höher oder tiefer als in der Schweiz (Franchise CHF 300 bis 2'500 plus Selbstbehalt von 10% der Leistungen über der Franchise bis max. CHF 700 pro Jahr) sein. Die Kostenbeteiligung an bereits bezogenen Leistungen in der Schweiz wird nicht angerechnet.
Wie viel zahlt die Unfallversicherung (UVG)?
Das Bundesgesetzt über die Unfallversicherung (UVG) gilt für Unfallversicherungen bei privaten Versicherungsgesellschaften und für die SUVA.
Sowohl die freiwillig Versicherten als auch die Arbeitnehmer mit mindestens acht Stunden Anstellung pro Woche bei einem einzelnen Arbeitgeber sind bei der UVG-Versicherung sowohl bei Berufsunfällen als auch für Nichtberufsunfälle (das heisst bei Unfällen in der Freizeit) gegen Geld-, Pflegeleistungen und Kostenvergütungen versichert.
Die Kosten für die Behandlung (ambulant und im Spital) werden auch hier höchstens bis zum doppelten Betrag der Kosten für die gleiche Massnahme im tarifmässig teuersten Spital in der Schweiz übernommen. Dabei gilt allerdings für alle EU-Länder sowie für weitere Länder, mit denen die Schweiz ein Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen hat, der Sozialversicherungstarif des Abkommenslands. Der Versicherte hat also Anspruch darauf, nach dem dort für die Sozialversicherung geltenden Tarif behandelt zu werden (UVV 17).
Für Reisen in die übrigen Länder, insbesondere für Länder mit bekanntlich hohen Gesundheitskosten, beispielsweise Australien, Japan, Kanada oder die USA, lohnt es sich, den Abschluss einer Zusatzversicherung mit unlimitierten oder höheren Leistungsbegrenzung zu prüfen.
Welche Kosten können ebenfalls nach einem Unfall im Ausland entstehen?
Nebst den Heilungskosten gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Kosten-Arten, die anfallen können, z.B. Reise und Transportkosten oder Rettungs- und Bergungskosten (Bergung von Unverletzten, Verletzten oder Toten sowie Suche nach Vermissten). Im Ausland entstehende notwendige Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten sind höchstens bis zu einem Fünftel des versicherbaren Jahreshöchstbetrags abgedeckt (UVV20 II).
Für solche Kosten im Ausland kann folglich höchstens 1/5 von CHF 148'200 (also CHF 29'640) vergütet werden (Stand 01.01.2016). Treten bei Reisenden im Ausland medizinische Probleme auf, ist keine ausreichende Versorgung im Ausland gewährleistet und der Intensivpatient muss aufgrund des Verletzungszustands mit dem Ambulanzjet in die Schweiz repatriiert werden, explodieren die Kosten sehr rasch. Je nach Reisedomizil ist die Höchstentschädigung schnell erreicht und die übersteigenden Kosten muss der Patient selber berappen, wenn er keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat.
Daher lohnt es sich in diesem Fall besonders, eine Zusatzversicherung, wie z.B. eine UVG-Zusatzdeckung und/oder Reiseversicherung abzuschliessen, welche über die Höchstentschädigung hinaus die Kosten übernimmt. Wichtig: Der Rücktransport (Repatriierung) in die Schweiz ist in der Regel nicht durch die Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt. Bei Rettungstransporten ins nächste Spital im Ausland zahlt die Grundversicherung nur 50% der Kosten, im Maximum aber CHF 500 pro Jahr.
Gibt es noch etwas, dass es zu beachten gilt?
Nebst den Heilungs-, Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten hat der Unternehmer ein noch grösseres Risiko als ein Arbeitnehmer, wenn dem Unternehmer die Geldleistungen, sprich die Taggelder, gekürzt werden. Nebst dem Grundbedarf, der für die Lebenshaltungskosten notwendig ist, fallen zusätzliche Belastungen an, die plötzlich nicht mehr gedeckt werden können. Die fortlaufenden Betriebskosten wie Miete, Versicherungen, Mietverträge u.ä. fallen weiterhin an und das Startup-Unternehmen kann aufgrund des Personalausfalls (Unternehmer oder Angestellte) nicht mehr die Betriebstätigkeit ausführen und so den nötigen Betriebserlös erwirtschaften, um die Kosten weiterhin zu bezahlen. Für den Unternehmer ist das somit eine Doppelbelastung.
Wann kann eine Leistungskürzung eintreten?
Gemäss Art. 39 UVG und Art. 50 UVV werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonderes schweren Fällen verweigert. Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich der Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne die Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken. Es wird zwischen absoluten und relativen Wagnissen unterschieden. Beispiele finden Sie unter suva.ch.
In besonders schweren Fällen von Wagnissen, zum Beispiel der Durchführung einer sehr schwierigen Bergtour im Alleingang, bei schlechtem Wetter und trotz Warnung durch erfahrene Bergsteiger, können die Geldleistungen verweigert werden.
Eine besondere Vorsicht gilt bei immer mehr zum Trend werdende Ferienattraktionen wie z.B. Waterfly. Die Kombination von gefährlichen Sportarten und schlechten Ausrüstungen, fehlenden Ausbildungen und/oder mangelnden Instruktionen im Ausland erhöhen das Risiko und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen.
Für solche Fälle lohnt es sich ganz speziell, eine Unfall-Zusatzversicherung abzuschliessen, welche die UVG-Differenzdeckung beinhaltet. Die UVG-Differenzdeckung deckt Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerungen, die wegen Grobfahrlässigkeit oder Wagnis in der obligatorischen Unfallversicherung vorgenommen werden.
Was kann unmittelbar vor der Abreise vorbereiten werden?
Eine Ferien-Checkliste (Unfall und Krankheit) – je ferner das Reiseziel, desto wichtiger ist es, frühzeitig zu planen:
- Zusatz-, Unfall- und Reiseversicherung überprüfen und wenn nötig ergänzen/abschliessen
- Die Policen-Nummern und Telefonnummern notieren
- Die Abläufe über die richtigen Meldeverfahren kennen
- Sich beim EDA (www.eda.admin.ch) über die Sicherheits- und Gesundheitssituation im Zielland informieren
- Frühzeitig mit dem Hausarzt über die Gesundheitsrisiken vor Ort sprechen (z.B. Malaria, Gelbfieber) und sich rechtzeitig impfen lassen, denn manche Impfungen müssen wiederholt werden
- Die nötigen Gesundheitsdokumente einpacken, z.B. den Blutgruppenausweis, die europäische Krankenversicherungskarte oder einen Gesundheitspass (falls bestehende Krankheiten vorhanden sind, die unter Umständen sofortiges Handeln erfordern, z.B. Asthma oder Diabetes)
- Eine Reiseapotheke vorbereiten, da Medikamente im Zielland möglicherweise gefälscht, abgelaufen oder nicht erhältlich sind
- Medikamente in der Originalverpackung mit Packungsbeilage und falls nötig ein Arztzeugnis, mit einer Krankheits- und der nötigen Behandlungsbeschreibung mitnehmen
Für eine individuelle Checkliste wird der rechtzeitige Kontakt zum Versicherungsberater empfohlen. Hinweis: Die Unfall-Versicherung nach UVG bietet einen weitaus besseren Schutz als die Unfall-Versicherung nach KVG (Krankenkasse). Die UVG-Versicherten müssen sich weder mit einer Franchise noch mit einem Selbstbehalt an den Heilungskosten beteiligen. Ausserdem sieht das UVG bei schlimmen Unfällen weitere Leistungen wie Taggelder, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten, Integritäts- und Hilflosenentschädigungen und eine anteilsmässige Übernahme der Bestattungskosten vor.
Kostenlose Assistance-Leistungen der Vaudoise
Die Vaudoise Assistance steht Ihnen 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche bei. Dank der Zusammenarbeit mit Europ Assistance, dem weltweiten Branchenleader, und der Orion, dem Partner in Sachen Rechtsschutzversicherung, ist die Vaudoise weltweit präsent.
Je nach abgeschlossenen Versicherungsverträgen bietet die Vaudoise folgende kostenlose Assistance-Module:
- Avenue – bei einer Panne oder einem Verkehrsunfall
- Medical – bei Krankheit oder Unfall ausserhalb Ihres Wohnsitzes
- Home – bei Schäden zu Hause
- Travel – die Reiseannullierungskosten-Versicherung
- Juris Help – die Motorfahrzeug-Rechtsschutzversicherung für Strafverteidigungsfälle
Mehr Informationen finden Sie unter vaudoise.ch.
Bei Fragen stehen Ihnen das Team von Startup-Me.ch und die Berater der Vaudoise gerne zur Verfügung.