11.01.2018

Betriebs­­unter­brechungs­ver­sicherung – sichern Sie Ihre Existenz

Über die Folgen eines Betriebsausfalls sollte sich jede Unternehmerin und jeder Unternehmer schon einmal Gedanken gemacht haben. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist unerlässlich und hilft auch dann, wenn der eigene Betrieb nicht direkt von einem Schadenfall betroffen ist. Die versicherten Gefahren spielen dabei eine wichtige Rolle.
Betriebsunterbrechungsversicherung – sichern Sie Ihre Existenz

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann bei der Vaudoise als Zusatz zur Betriebssachversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung sichert die Existenz, wenn aufgrund eines versicherten Schadenfalls kein Umsatz erwirtschaftet werden kann. Der klassische Fall ist der Betriebsunterbruch aufgrund eines Wasserschadens.


Am Beispiel eines Restaurantbetriebs werden die Vorteile der Betriebsunterbrechungsversicherung deutlich: Durch einen Wasserschaden in der Gaststube können dort keine Gäste mehr speisen. Die Küche ist vom Wasserschaden verschont geblieben, weshalb der Wirt vorübergehend ein grosses Zelt aufstellt, damit die Gäste nicht ganz ausbleiben. Durch die Zeltmiete entstehen dem Wirt Mehrkosten, des Weiteren führt die kleinere Anzahl Gäste zu einem Defizit in den Einnahmen. Mit der Betriebsunterbruchversicherung der Vaudoise ist gewährleistet, dass das Defizit wieder ausgeglichen wird und die Mehrkosten der Zeltmiete bezahlt werden. Der Wirt kann die Löhne seiner Angestellten ohne Schwierigkeiten ausbezahlen und alle Rechnungen seiner Lebensmittellieferanten begleichen.


Es gibt zudem Fälle, in denen die Betriebe nicht direkt von einem Schadenfall betroffen sind und sich trotzdem ein Umsatzausfall ereignen kann. Verantwortlich für die Umsatzeinbussen sind Dritte, von denen die Betriebe abhängig sind. Bei diesen Dritten kann es sich um Zulieferer oder Abnehmer handeln. Im Versicherungswesen spricht man von Rückwirkungsschäden. Diese Schäden können zusätzlich in der Betriebsunterbrechungsversicherung versichert werden. Ein Beispiel für einen Rückwirkungsschaden bei einem Zulieferbetrieb ist ein Feuer bei einem öffentlichen Elektrizitätswerk, von dem unser Versicherungsnehmer abhängig ist. Aufgrund des Brandes wurde eine Hauptanlage zerstört, weshalb unserem versicherten Betrieb kein Strom mehr geliefert werden kann. Der Umsatzausfall durch den Schaden beim Elektrizitätswerk ist gedeckt, wenn das Ereignis Feuer in der Betriebsunterbrechungsversicherung der Vaudoise versichert wurde.


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