07.12.2017

Zusatzversicherung mit Unfalldeckung

Unfälle kommen überraschend, zur falschen Zeit und sind schmerzvoll. Noch schmerzvoller ist die Angelegenheit, wenn das Obligatorium nicht reicht. Ohne Zusatzversicherung ist man oftmals ungenügend gegen Unfall versichert.
Zusatzversicherung mit Unfalldeckung

Das Gesetz verlangt, dass alle Arbeitnehmer gegen Unfall versichert werden. Mit einem Pensum von über acht Stunden in der Woche ist man auch in der Freizeit gegen Unfälle versichert. Mit der obligatorischen Unfallversicherung, die bei der Vaudoise abgeschlossen werden kann, ist gewährleistet, dass bei einem Unfall 80% des Lohns des betroffenen Mitarbeitenden gedeckt sind. Die Vaudoise zahlt dem Arbeitgeber nach einer Wartefrist von zwei Tagen das Taggeld für den ausgefallenen Mitarbeitenden aus. Die obligatorische Unfallversicherung deckt allerdings nur Löhne bis zu einem gewissen Höchstbetrag. Der maximal versicherbare Jahreslohn gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) beträgt in den Jahren 2017 und 2018 CHF 148'200 pro Person. Der übersteigende Lohn kann nur mit einer Zusatzversicherung gedeckt werden. Wenn Sie die Löhne Ihrer Mitarbeitenden zu mehr als 80% versichern möchten, bedarf es ebenfalls einer Unfallzusatzversicherung.


Wohl eines der wichtigsten Argumente für eine Unfallzusatzversicherung ist, dass die obligatorische Unfallversicherung von Gesetzes wegen Kürzungen vornehmen muss. Einerseits werden die Taggelder gekürzt, wenn es durch Grobfahrlässigkeit zu einem Unfall kommt, zum Beispiel bei Überqueren der Strasse ohne Fussgängerstreifen, andererseits werden auch bei Unfällen durch gefährliche Sportarten nicht die vollen Leistungen ausgezahlt. In der Fachsprache spricht man in diesem Zusammenhang von «Wagnissen». Als Wagnis bezeichnet man bereits das Skifahren abseits der Skipiste. Das Taggeld kann in einem solchen Fall um bis zu 50% gekürzt werden. In seltenen Fällen verweigert die obligatorische Unfallversicherung das Taggeld sogar ganz. Mit dem Zusatz zur obligatorischen Deckung bei der Vaudoise werden diese Kürzungen ausgeglichen.


Bei einem Unfall ist durch die obligatorische Standarddeckung der Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung gewährleistet. Die Schweiz hat glücklicherweise einen hohen Minimalstandard für Spitalaufenthalte. Bei einem Unfall im Ausland gilt aber dieselbe Standarddeckung – auch in Ländern, in denen niedrigere Minimalstandards herrschen. Mit der Zusatzversicherung kann der Aufenthalt in der Privatabteilung im In- und Ausland vereinbart werden.


Optional ist es bei der Vaudoise auch möglich, Kapitalbeträge zu vereinbaren, die bei Tod oder Invalidität ausgezahlt werden. Vor allem für Familienversorger können solche Gelder von elementarer Bedeutung sein.


Im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung können Sie nur beschränkte Leistungen in Anspruch nehmen. Als verantwortungsbewusster und attraktiver Arbeitgeber schützen Sie sich und Ihre Mitarbeitenden in einem grösseren Umfang. Die Vaudoise hilft Ihnen mit einer flexiblen, auf Sie zugeschnittenen Zusatzversicherung.


Bei Fragen steht Ihnen das Team von Startup-Me.ch gerne zur Verfügung.