Eigentlich sind Kapitalgewinne bei Veräusserungen von privaten beweglichen Vermögenswerten gemäss der gesetzlichen Regelung steuerfrei. Tendenzen in der Steuerpraxis zeigen, dass solche Veräusserungsgewinne trotzdem immer mehr besteuert werden. Vor allem bei Verkäufen im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung in Unternehmen müssen steuerliche Folgen daher noch genauer geprüft werden.