Spesen- und Zusatzreglemente
Einige Kantone setzen Limiten für die Genehmigung von Spesenreglementen, z.B. dass mindestens fünf spesenberechtigte Personen betroffen sind.
In einem Spesenreglement werden die folgenden Punkte geregelt:
- Fahrtkosten (Bahnreisen, Privatfahrzeug, Geschäftswagen, Flugreisen)
- Verpflegungskosten
- Übernachtungskosten
- Weitere Ausgaben (Repräsentationsausgaben, Kleinausgaben, Mobiltelefone)
Weiter kann ein Zusatzreglement für das leitende Personal erstellt und zusammen mit dem Spesenreglement genehmigt werden. Hauptteil des Zusatzreglements sind nebst der Definition der leitenden Angestellten die Pauschalspesen, welche Angestellte für Repräsentation, Akquisition und Pflege von Kundenbeziehungen erhalten. Deren Umfang hängt in erster Linie von der Lohnhöhe ab. Viele Steuerverwaltungen haben eine Begrenzung der Pauschalspesen bei 5% des Bruttolohns (max. CHF 24’000).
Diese Pauschalspesen unterliegen weder Sozialversicherungsbeiträgen noch der Einkommenssteuer. Der ausbezahlte Pauschalspesenbetrag wird im Lohnausweis in der Rubrik «Repräsentation», Ziffer 13.2.1, ausgewiesen.
Vorlagen
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