11.01.2017

Lohnbescheinigung 2016

Bis Ende Januar müssen die Lohnbescheinigungen für das Jahr 2016 ausgefüllt und der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden.

In der Lohnbescheinigung müssen folgende Angaben deklariert werden:


  • Versichertennummer (AHV-Nummer)
  • Name/Vorname des Versicherten
  • Geburtsdatum
  • Anstellungsdauer
  • AHV/IV/EO-pflichtige Lohnsumme (brutto)
  • ALV-pflichtige Lohnsumme bis CHF 148’200
  • ALV-pflichtige Lohnsumme ab CHF 148’201
  • Ausbezahlte Familienzulagen


Bei Arbeitnehmenden im ordentlichen AHV-Rentenalter ist der Rentnerfreibetrag von CHF 16’800 pro Jahr in Abzug zu bringen. Zudem muss bei der ALV-pflichtigen Lohnsumme nichts deklariert werden.


Das folgende Informationsmerkblatt der SVA Zug sollte euch das Ausfüllen der Lohnbescheinigung vereinfachen:


Gleichzeitig mit der Lohnbescheinigung müssen die Lohnsummen auch den Versicherungen gemeldet werden, so dass die definitiven Prämien für das vergangene Jahr abgerechnet werden können. Massgebend für die Deklaration sind ebenfalls die AHV-pflichtigen Bruttolohnsummen.


Bei Fragen steht euch das Berater-Team von Startup-Me.ch gerne zur Verfügung.