29.03.2017

Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung

In den meisten Kantonen muss die Steuererklärung von natürlichen Personen bis am 31. März eingereicht werden. Falls Sie jedoch noch nicht sämtliche Unterlagen zusammengetragen oder noch keine Zeit für die Erstellung Ihrer Steuererklärung gefunden haben, ist dies kein Problem.

Eine Fristerstreckung kann jeweils vor Ablauf der Frist beim Steueramt des Wohnsitzes beantragt werden. Meistens kann die Frist dadurch ohne Probleme bis Ende November verlängert werden.


Bei Fragen steht Ihnen das Team von Startup-Me.ch gerne zur Verfügung.