18.01.2017

FABI-Vorlage – Mehr Steuern für die Bahninfrastruktur

Im Februar 2014 hat das Schweizer Stimmvolk die FABI-Vorlage angenommen. Durch die Hintertüre hat sich in diese Vorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur auch die Begrenzung des Pendlerabzugs eingeschlichen. Diese neue Regelung gilt seit 1. Januar 2016 – da die Steuererklärungen für 2016 bevorstehen, wird dieses Thema wieder aktuell.
Unter www.obt.ch/de/infoboard/show/article/fabi-vorlage-mehr-steuern-fuer-die-bahninfrastruktur/ findet ihr einen ausführlichen Fachbericht, welche Änderungen berücksichtigt werden müssen.


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