Die GmbH – Eine interessante Rechtsform für Neugründer
Im Vergleich zur Aktiengesellschaft braucht es für die Gründung einen geringeren Kapitaleinsatz. Das Mindeststammkapital CHF 20‘000 muss vollständig in die Gesellschaft eingebracht werden. Jede Schweizer GmbH muss durch eine Person vertreten werden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat.
Die GmbH ist buchführungs- und revisionspflichtig. Aufgrund der geringen Grösse und Mitarbeiteranzahl erfüllt die neu gegründete Gesellschaft jedoch in der Regel die Voraussetzungen um auf eine Revision gänzlich verzichten zu können.
Vorteile
- Haftung grundsätzlich auf Stammkapital beschränkt
- Freie Namenswahl mit Zusatz „GmbH“
- Steuerfreier Kapitalgewinn bei Anteilsverkauf möglich
Nachteile
- Gesellschafter im Handelsregister öffentlich
- Wirtschaftliche Doppelbelastung (durch Steuerplanung nahezu vermeidbar)
- Übertragbarkeit Stammanteile schwieriger als bei AG
Bei Fragen steht Ihnen das Team von Startup-Me.ch gerne zur Verfügung.