Die Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft entsteht mit dem Eintrag ins Handelsregister. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000, wobei mindestens 20% des Kapitals liberiert werden müssen. Das einbezahlte Aktienkapital darf aber nicht weniger als CHF 50’000 betragen. Eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz muss mindestens durch eine Person mit Schweizer Wohnsitz vertreten werden.
Die AG ist eine juristische Person, bei der die Aktionäre anonym bleiben. Die Haftung der Aktionäre einer AG beschränkt sich auf das Aktienkapital. Die Organe dieser Kapitalgesellschaft sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle.
Vorteile
- Freie Namenswahl mit Zusatz «AG»
- Beschränkung Haftung auf Aktienkapital
- Leichte Übertragbarkeit der Anteile
Nachteile
- Hohe Mindesteinlage bei Gründung
- Wirtschaftliche Doppelbelastung (durch Steuerplanung nahezu vermeidbar)
Steuerliche Handhabung
Eine Aktiengesellschaft ist steuerpflichtig, weswegen eine separate Steuererklärung ausgefüllt werden muss.
Buchführung- und Revisionspflicht
Eine Aktiengesellschaft ist buchführungspflichtig. Ebenfalls gibt es eine gesetzliche Revisionspflicht. Meistens unterschreitet die neu gegründete Gesellschaft die Grössenkriterien für eine ordentliche Revision, weshalb grundsätzlich eine eingeschränkte Revision vorgesehen ist. Wenn die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt weniger als zehn Vollzeitstellen hat und sämtliche Aktionäre zustimmen, kann jedoch auf eine eingeschränkte Revision verzichtet werden (Opting-Out).
Bei Fragen steht Ihnen das Team von Startup-Me.ch gerne zur Verfügung.