11.04.2017

Das Einzelunternehmen

Für Gründerinnen und Gründer ist die Einzelfirma oftmals die erste Wahl – schliesslich kann sie ohne viel Aufwand und Startkapital gegründet werden. Im Gegensatz zur AG und GmbH entsteht das Einzelunternehmen nicht mit dem Eintrag ins Handelsregister, sondern wenn ein Geschäft im kaufmännischen Sinne unter eigenem Namen und eigener Verantwortung geführt wird. Die Eintragung in das Handelsregister ist ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 notwendig.
Vorteile
  • Keine Kapitalvorschriften
  • Tiefere Gründungskosten
  • Keine wirtschaftliche Doppelbelastung
  • Bis zu einem Jahresumsatz von CHF 500’000 muss lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch geführt werden

Nachteile
  • Keine freie Namenswahl
  • Unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen
  • Gewinn muss voll als Einkommen versteuert werden
  • Gewinn unterliegt Sozialversicherungsabgaben

Steuerliche Handhabung
Der Firmeninhaber deklariert den Gewinn und das Kapital der Einzelfirma in seiner privaten Steuererklärung. Auf dem Gewinn müssen noch AHV/IV/EO/FAK-Beiträge sowie Verwaltungskosten für die SVA bezahlt werden.

Sozialversicherungen
Auf jeden Fall sollte vor der Geschäftsaufnahme die Anmeldung bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (SVA) vorgenommen werden. Wird man von der SVA nicht als selbständigerwerbend akzeptiert, kann dies kostspielige Auswirkungen haben.

Hilfreiche Dokumente

Bei Fragen steht Ihnen das Team von Startup-Me.ch gerne zur Verfügung.